Informationen Führerschein
Informationen zum Bus-Führerschein
Du möchtest einen Bus-Führerschein erwerben und Personen sicher und schnell von A nach B transportieren? Dann bist du bei unserer Fahrschule Friendly Drive in Krefeld genau richtig. Neben Unterrichtsstunden und Fahrstunden für Zweirad, Pkw oder Lkw bilden wir auch Fahrer*innen von Bussen in den Klassen D, D1, DE und D1E aus und begleiten unsere Fahrschüler*innen auf ihrem Weg zur bestandenen Führerscheinprüfung.
Folgende Bus-Führerscheinklassen kannst Du bei uns absolvieren:

D – Große Busse
Info
- Beinhaltet Klasse D1
- Vorbesitz von Klasse B erforderlich
- Ab 24 Jahren
- Ab 23 Jahren nach beschleunigter Grundqualifikation
- Ab 21 Jahren nach Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation (beschränkt auf Linienverkehr bis 50 km/h)
- Ab 20 Jahren bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50 km/h im Linienverkehr
- Es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen
- Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A, A1 und A2 – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und ausgebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Theorie
- Bei Vorbesitz der Klasse B 6x Grundstoff und 18 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
- Bei Vorbesitz der Klasse C oder D1 6x Grundstoff und 8 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
- bei Vorbesitz der Klasse C1 6x Grundstoff und 12 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
Praxis
- bei Vorbesitz von Klasse B oder C1:
– Grundausbildung mindestens 33 bzw. 44 Stunden
– Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 12 bzw. 22 Stunden
– Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 8 bzw. 14 Stunden
– Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 5 bzw. 8 Stunden - bei Vorbesitz von Klasse C:
– Grundausbildung mindestens 7 bzw. 14 Stunden
– Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 8 bzw. 16 Stunden
– Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 4 bzw. 8 Stunden
– Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 bzw. 6 Stunden - bei Vorbesitz von Klasse D1:
– Grundausbildung mindestens 20 Stunden
– Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Stunden
– Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 5 Stunden
– Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 5 Stunden - Die erste Fahrstunde startet in einer sehr ruhigen Verkehrsumgebung bevor die Ausbildung auf Krefelds Straßen erfolgt.
D1 – Kleine Busse
Info
- Beinhaltet Klassen L, M, S
- Vorbesitz von Klasse B erforderlich
- Ab 21 Jahren
- Ab 18 Jahren bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung), außerdem muss der
- Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnisklasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden
- Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A, A1 und A2, die zur Beförderung von mehr als acht aber nicht mehr als 16 Personen außer
- dem Fahrzeugführer ausgelegt und ausgebaut und nicht länger als acht Meter sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Theorie
- Bei Vorbesitz der Klasse B 6x Grundstoff und 10 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
- Bei Vorbesitz der Klasse C oder C1 6x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
Praxis
- bei Vorbesitz von Klasse B oder C1:
– Grundausbildung mindestens 16 bzw. 41 Stunden
– Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 8 bzw. 19 Stunden
– Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 4 bzw. 12 Stunden
– Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 4 bzw. 7 Stunden - bei Vorbesitz von Klasse C:
– Grundausbildung mindestens 6 bzw. 8 Stunden
– Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 4 bzw. 8 Stunden
– Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 2 bzw. 4 Stunden
– Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 2 bzw. 4 Stunden - Die erste Fahrstunde startet in einer sehr ruhigen Verkehrsumgebung bevor die Ausbildung auf Krefelds Straßen erfolgt.
DE – Große Busse mit Anhänger über 750 kg zG
Info
- Beinhaltet Klassen D1E, BE, C1E bei Besitz von C1
- Vorbesitz von mindestens Klasse D erforderlich
- Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
- Ab 24 Jahren
- Ab 23 Jahren nach beschleunigter Grundqualifikation
- Ab 21 Jahren nach Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation (beschränkt auf Linienverkehr bis 50 km/h)
- Ab 20 Jahren bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50 km/h im Linienverkehr
- Es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen
- Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Theorie
- Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Praxis
- Grundausbildung mindestens 4 Stunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3 Stunden
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 1 Stunde
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1 Stunde
- Die erste Fahrstunde startet in einer sehr ruhigen Verkehrsumgebung bevor die Ausbildung auf Krefelds Straßen erfolgt.
D1E – Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG
Info
- Beinhaltet Klassen BE, C1E bei Besitz von C1
- Vorbesitz von mindestens Klasse D1 erforderlich
- Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
- Ab 21 Jahren
- Ab 18 Jahren bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung), außerdem muss der
- Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnisklasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden
- Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der
- Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden
Theorie
- Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Praxis
- Grundausbildung mindestens 4 Stunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3 Stunden
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 1 Stunde
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1 Stunde
- Die erste Fahrstunde startet in einer sehr ruhigen Verkehrsumgebung bevor die Ausbildung auf Krefelds Straßen erfolgt.